Im inklusiven Schulalltag übernehmen Schulbegleiter eine wichtige Rolle. Denn durch ihre Arbeit wird vielen Kinder mit Behinderung und Kindern im Autismus-Spektrum die Teilhabe am Schulalltag in einer Regel- oder Förderschule überhaupt erst möglich und sie können mit Hilfe des Schulbegleiters schulische Angebote erfolgreich nutzen. Denn der Schulbegleiter unterstützt die Kommunikation im Unterricht und darüber hinaus, begleitet Anpassungsleistungen und deckt den gegebenenfalls erhöhten Betreuungsaufwand ab.
Die Aufgaben eines Schulbegleiters
Andere Bezeichnungen für den Schulbegleiter sind Schulassistent, Integrationshelfer, Individualbegleiter und Inklusionsassistent. An vielen Schulen gehören die Integrationshelfer mittlerweile zum Alltag. Allerdings muss die Schule dem Einsatz eines Schulbegleiters zustimmen. Denn sie hat das Hausrecht. Die Schule und Lehrkräfte legen auch die pädagogischen, didaktischen, und unterrichtsorganisatorischen Vorgaben fest, die auch für den Schulbegleiter bindend gelten.
Im Schulalltag ist der Integrationshelfer dann nicht einer Klasse oder Schülergruppe, sondern immer einem einzelnen Schüler zugeordnet. Für diesen ist er Ansprechpartner und Bezugsperson. Wann immer der Schüler allein nicht zurechtkommt, springt der Schulbegleiter helfend oder vermittelnd ein. Er hilft dem Schüler zudem dabei, die Aufgaben im Schulalltag zu organisieren und zu strukturieren. Dabei nimmt der Schulbegleiter nicht die Rolle eines Zweit- oder Nachhilfelehrers ein. Doch er sorgt dafür, dass der von ihm betreute Schüler dem Unterricht folgen kann und motiviert bleibt. Zudem ist der Schulbegleiter auch für etwaige pflegerische Aufgaben zuständig. Und er beaufsichtigt seinen Schützling und achtet beispielsweise darauf, dass er nicht in gefährliche Situationen gerät oder eigenmächtig das Schulgelände verlässt.
Nicht zuletzt muss der Schulbegleiter seine Arbeit dokumentieren. Auf diese Weise werden die Entwicklungsschritte des betreuten Schülers festgehalten.
Welche Ausbildung hat ein Schulbegleiter?
Eine spezielle Ausbildung zum Schulbegleiter gibt es nicht. Oftmals ist nicht einmal eine Ausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich für eine Anstellung vorausgesetzt und die Schulbegleiter sind Hilfskräfte. In einigen Fällen – besonders wenn es um die Begleitung von Kindern mit emotionalen Teilhabeeinschränkungen oder Kinder mit bestimmtem Pflegebedarf geht – werden Fachkräfte mit entsprechenden pädagogischen, therapeutischen oder medizinischen Kenntnissen bevorzugt.
Da es sich bei dem Beruf des Schulbegleiters um eine emotional fordernde und pädagogisch anspruchsvolle Tätigkeit handelt, werden bereits Modellversuche unternommen, die Schulbegleitung zu professionalisieren.
Einige private Organisationen bieten Weiterbildungen zum Schulbegleiter an. Diese sind in der Regel kostenpflichtig.
Welche Voraussetzungen braucht man als Schulbegleiter?
Auch wenn es in vielen Fällen keine ausdrücklich geforderten Voraussetzungen für Schulbegleiter gibt, sollte die Tätigkeit nicht unterschätzt werden.
Darüber hinaus muss sich ein Schulbegleiter gut in die bestehenden Teamstrukturen an der Schule einbinden. Er muss gegebenenfalls eng mit den Eltern des Schülers und natürlich mit den Lehrkräften und eventuell mit Therapeuten zusammenarbeiten und sich für seinen Schüler einsetzen. Kommunikationsfähigkeit, diplomatisches Geschick und keine Scheu vor pflegerischen Maßnahmen sollte ein Schulbegleiter in jedem Fall mitbringen. Eine Ausbildung zum Pädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher oder Heilerziehungspfleger ist in jedem Fall von Vorteil. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Schulbegleiter ist jedoch Empathie. Ein Schulbegleiter verbringt mit „seinem“ Schüler viel Zeit und der Schüler ist im Schulalltag in hohem Maß von seinem Schulbegleiter abhängig. Und es bedarf eines einfühlsamen Charakters, damit ein Schüler trotz gewisser Einschränkungen nicht das Gefühl bekommt, „anders“ zu sein. Darüber hinaus ist von einem Schulbegleiter viel Geduld gefordert. Der Schüler wird für zahlreiche Dinge mehr Zeit brauchen – dies kann den Schulweg genauso betreffen wie die im Unterricht gestellten Aufgaben.
Übrigens: Schulbegleiter sind zwar für je einen Schüler zuständig, doch in den seltensten Fällen direkt bei den Eltern angestellt. Meist ist der Arbeitgeber eine soziale oder kirchliche Einrichtung.
NUTZUNG | HAFTUNG