Alle Jahre wieder beginnt Ende November der große Wechsel bei den Kfz-Versicherungen. Kfz-Versicherungsverträge laufen normalerweise ab 01.01. ein Jahr und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertrags- bzw. Jahresende gekündigt werden. Bis zum 30.11. eines jeden Jahres haben die meisten Kfz-Versicherten deshalb die Möglichkeit ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung zu kündigen und gegen einen günstigeren Vertrag zu wechseln. Ohne eine Kündigung verlängert sich die Kfz-Versicherung in der Regel stillschweigend und automatisch um ein weiteres Jahr.
Es ist ratsam jedes Jahr aufs Neue die Kfz-Versicherung Anfang November überprüfen zu lassen und dabei mehrere Versicherungsanbieter zu vergleicht. Wer von einem Versicherungsmakler betreut wird, kann in der Regel davon ausgehen, dass dies automatisch vor dem Stichtag geschieht, um immer den individuell günstigsten Tarif zu finden. Ist ein solcher Tarif gefunden und stimmt der Versicherungsnehmer dem Vorschlag zu, übernimmt alle weiteren Schritte von der fristgerechten Kündigung bis zur Neuanmeldung der Versicherungsmakler.
Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe an Sonderfällen wie beispielsweise das Sonderkündigungsrecht noch Beitragserhöhungen oder das außerordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall. Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Stichtag 30.11. ein Kfz-Vergleichsangebot 100% unverbindlich und kostenfrei erstellen.