Zu den Aufgaben einer Hebamme bzw. eines Entbindungshelfers gehört unter anderem die Beratung zu Methoden der Familienplanung, die Schwangerschaftsvorsorge, die Geburtshilfe, die Nachsorge, die Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen und die Nachbetreuung bei Fehl- und Totgeburten. In der Ulmer Hebammenordnung von 1491 heißt es hierzu schon: „Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen, auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen.“ Leider mussten wir schmerzhaft am eigenen Leib erleben wenn die häusliche Nachsorge versagt, daher dieser Artikel mit dem harten Titel, Hebammenpfusch bei der häuslichen Nachsorge.
Auf die einzelnen Aufgabengebiete von Hebammen bzw. Entbindungshelfern soll, außer der Nachsorge, in diesem kurzen Erfahrungsbericht nicht weiter eingegangen werden. Auf die 10 Tage Hebammennachsorge hat jede Frau Anspruch. Besonders bei Entbindungen in einem Krankenhaus ist die Frage um die Nachsorgehebamme oftmals bis zur Heimkehr nicht geklärt. Dies ist auch insofern verständlich, da man nicht im voraus den zweiten vor dem ersten Schritt tun möchte. Ein zusätzliches Hemmnis kommt hinzu, wenn im Schwangerschaftsverlauf Komplikationen aufgetreten sind bzw. eine Schnittentbindung (Kaiserschnitt) bevorsteht.
Da sich Hebammen einerseits häufig in einem sehr intimen privaten Bereich bewegen und andererseits auch eine große Verantwortung gegenüber dem Neugeborenen haben, ist ein gewisses Vertrauensverhältnis absolut notwendig. Letzten Endes sollte es ja eigentlich hauptsächlich nur um das Wohl des Neugeborenen und der Mutter gehen, soweit die Theorie.
Zur Hebammennachsorge gehört theoretisch unter anderem:
- Ausziehen des Neugeborenen um die Entwicklung und den Gesamtzustand zu prüfen
- Baden des Neugeborenen
- Tipps geben, z. B. bei wundem Pop Stilleinlagen in die Windel einlegen
- Hilfe beim Anlegen, wenn Probleme beim Stillen auftreten
- Hilfe bei wunden und schmerzenden Brustwarzen
- Kontrolle der Dammnaht bzw. des Bauchschnitts
- Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
Wenn jedoch eine Hebamme aus reiner Schlamperei einen Leistenbruch bzw. Wasserbruch bei einem Neugeborenen nicht erkennt, weil nie eine Windel geöffnet noch der Säugling augenscheinlich untersucht wurde, ist dies mehr als Pfusch und auch kein Bagatelldelikt mehr. Aufgrund der sich daraus ergebenden notwendigen Eingriffe ist verständlich, dass eine solche Hebamme alle Glaubwürdigkeit mit einem mal verspielt hat. Das sich daraus ergebende emotionale Trümmerfeld, kann nur nachvollziehen, wer solches selbst erlebt und durchgestanden hat. Das solcher Pfusch und Schlamperei auch nicht monetär aufzuwiegen sind, versteht sich wohl von selbst. Zu tief sitzen die Narben des Erlebten und der Enttäuschung. Ebenso schwierig erscheint eine, oftmals auf einen unbefriedigenden Vergleich hinauslaufende, juristische Auseinandersetzung. Auszusagen über schmerzende Erfahrungen zu machen ist nicht leicht und jedermanns Sache. Was bleibt ist die Hoffnung, wenn man es selbst nicht schafft, dass es irgendwann einmal jemand geben wird der mehr Mut aufbringt und dann alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um für derartige Hebammen ein Berufsverbot zu erwirken.
Es handelt sich hierbei um einen subjektiven Kommentar (Meinung) aus persönlicher Sicht unseres Autors.
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