Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich dem Verdienst von Therapeuten. Für eine Beurteilung spielen natürlich sehr viele Faktoren wie beispielsweise die Ausbildung (Fachbereich, Qualifikationen), Fortbildungen, das Alter, der Beschäftigungsort (West/Ost bzw. „alte“ und „neue“ Bundesländer, Ausland), der Arbeitgeber (freie Praxis, Bund, Länder, Kommunen, kirchliche Träger) eine maßgebliche Rolle.
Für freie Praxen die nicht tarifgebundenen sind, gibt es keine Verpflichtung ein bestimmtes Gehalt zu zahlen. Der Verdienst, das Entgelt ist damit frei verhandelbar. Im Gegensatz hierzu gibt es unterschiedliche Tarifverträge, welche in der Regel zwischen größeren Arbeitgebern und den entsprechenden Gewerkschaften geschlossen wurden. Diese Tarifverträge regeln dann unter anderem den Verdienst, die Arbeitszeit und die Urlaubstage. Darüber hinaus gibt es teilweise noch spezielle Haustarifverträge welche im Bereich der Kliniken anzufinden sind.
Als grober Anhaltspunkt zur Ermittlung des Gehalts kann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) herangezogen werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Bundesverwaltung und der Kommunalverwaltungen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab. Die deutschen Länder waren an Tarifverhandlungen nicht beteiligt. Sie haben aber inzwischen am 19. Mai 2006 einen eigenen Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Länderbereich (TV-L) unterzeichnet.
Geht man von einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6, von Stufe 3 bis Stufe 6 aus, so erhalten Beschäftigte in medizinischen Hilfsberufen und medizintechnischen Berufen bei der Bundesverwaltung und der Kommunalverwaltungen ein Monatsbruttoentgelt von derzeit etwa € 2.060 bis € 2.285. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe, vier bis fünf Jahre, ist abhängig von den Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe.
In jedem Fall ist es aber sinnvoll sich an den jeweiligen Verband (Landes- Bundesverband) zu wenden. Diese stellen in der Regel ausführliche Informationen zu Verfügung.
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