Liegt eine Unterkühlung oder Erfrierung vor, muss umgehend gehandelt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Primäre Hilfsmaßnahme ist unterkühlte bzw. erfrorene Körperteile vor weiterer Kälteeinwirkung zu schützen
- Nasse Kleidung sofort ausziehen
- Warm einpacken, z.B. mit Isolier- oder Wolldecke
- Langsames Erwärmen des Körpers
- Betroffene Körperteile in ein lauwarmes Wasserbad eintauchen
- Betroffene Extremitäten hoch lagern
- Blasen und betroffene Stellen steril abdecken
- Das betroffene Körperteil soweit möglich durch Eigen- bzw. Fremdkörperwärme (Achselhöhle) wärmen
- Leichte Unterkühlungen erlauben eine aktive Bewegung der Extremitäten und erfordern in der Regel keine aktive Erwärmung (direkte Wärmezufuhr, warm reiben), bei Bewusstsein kann die Gabe von warmen gezuckerten Getränken erfolgen.
- Geringfügige Erfrierungen erlauben selbständiges Gehen
- Bei schweren Unterkühlungen und Erfrierungen erfolgt der Abtransport durch den Rettungsdienst, der Betroffene darf keinesfalls aktiv noch passiv bewegt werden
- Transport in geheizten Raum
- Bei Herz- und Atemstillstand sofort mit Beatmung und Herzmassage beginnen (Herz-Lungen-Wiederbelebung 30/2: Zuerst 30x drücken dann 2x beatmen); Notruf absetzen nicht vergessen
Unbedingt vermieden werden muss bzw. verboten ist:
- Massieren
- Einreiben mit Schnee, hierdurch entstehen zusätzliche Schäden an der Haut
- Erwärmung durch Anhauchen bzw. starke Wärmezufuhr von außen (Bsp: Fön)
- Rauchen
- Erschütterungen
- Alkohol zu trinken geben, dieses führ nach einer kurzfristigen Wärmebildung mit Erweiterung der Blutgefäße zu einer vertieften Atmung, was wiederum zu einem Absinken der Körpertemperatur führt
- Körperteile in den Mund stecken (Verdunstungskälte)
- Trockene Wärme; problematisch wegen herabgesetzter Sensibilität
Notrufnummern, Stand Januar 2010:
(Angaben ohne Gewähr)
Deutschland: 112 Rettungsdienst / 110 Polizei
Schweiz: 144 Rettungsdienst / 117 und 112 Polizei
Österreich: 144 und 112 Rettungsdienst / 133 Polizei
Italien: 118 Rettungsdienst / 112 Polizei
Frankreich: 15 und 112 Rettungsdienst / 17 Polizei
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz / © TherapeutenNews