Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung und regelt den Fall der Einwilligungsunfähigkeit, also eine Situation in der der Betroffene nicht mehr in der Lage ist seinen Willen (Zustimmung / Ablehnung) zu äußern. Patientenverfügung – Worauf kommt es an soll helfen das Thema transparenter zu machen.
Die Patientenverfügung weist Ärzte und Pflegepersonal an, bestimmte medizinische Behandlungen nach den persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Hiervon zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht welche nicht den eigenen Willen widerspiegelt.
Diese Vollmacht ermächtigt einen Dritten, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht sollte daher ergänzend zu einer Patientenverfügung erstellt werden, damit Situationen abgefangen werden können, welche in der Patientenverfügung nicht explizit geregelt sind. Damit eine praxistaugliche Patientenverfügung ihre Wirkung voll entfalten kann, muss diese sehr genau verfasst werden und die Wertvorstellungen des Betroffenen präzise abbilden.
Anbei einige Überlegungen:
Grundsätzlich sollte eine Patientenverfügung immer schriftlich verfasst werden. Es ist zu bedenken, dass diese Verfügung für die verschiedensten Konstellationen im Fall der Fälle Aufschluss geben sollte. Daher ist es ratsam nicht einfach frei zu formulieren, sondern entsprechenden ärztlichen Rat einzuholen. Eine erste gute Orientierung bieten im Internet entsprechende verfügbare, von Spezialisten entworfene, Textbausteine. In jedem Fall sollte genau definiert werden, ab welchen Stadien einer Krankheit diese Erklärung gilt. Nicht zu vergessen ist, dass eine solche Erklärung auch an geeigneter zugänglicher Stelle deponiert wird. Im Zusammenhang einer Patientenverfügung ist auch in jedem Fall an eine Vorsorgevollmacht zu denken, welche im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Sicherheit niedergelegt werden kann.
Quelle: Wikipedia®
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