Eigentlich sollte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass Websites ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum, also eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Am 01.03.2007 trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft. Nochmals zur Erinnerung, das Telemediengesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts.
Das TMG enthält unter anderem Vorschriften
- Zum Impressum für Telemediendienste
- Zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails)
- Zur Haftung von Dienstebetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten
- Zum Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von Daten und zum Providerprivileg
In der Vergangenheit wurden Verletzungen dieser Pflichtangaben nach dem TMG hauptsächlich durch Mitbewerber und Verbraucherschutzorganisationen unter Zugrundelegung des Wettbewerbsrechtes bei fehlerhaften Webimpressen in Form von Abmahnungen und Klagen vor Gerichten verfolgt. Ganz vergessen wurde, dass natürlich auch Behörden berechtigt sind, wegen Verstößen gegen das TMG Bußgelder zu erteilen. Ein nicht gesetzeskonformes Impressum können mit Bußgelder von bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.
Um das eigene Impressum einer Prüfung zu unterziehen und zu einem rechtssicheren Impressum zu kommen, gibt es im Netz zahlreiche Generatoren, den eine Abmahnung mit Bußgeld muss nicht sein. Tipps und Tricks zu Praxiswebsites unter https://praxiswebsites.de
Neuregelung für 0180-Servicetelefonnummern seit 1. März 2010 in Kraft
Am 1. März diesen Jahres traten wichtige Neuregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Hierbei ergeben sich wichtige Änderungen bei Hinweisen auf 0180-Servicerufnummern, demnach ist ab sofort auch der Endpreis für eine Mobilfunkverbindung anzugeben.
0180-1 3,9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute.
0180-2 6 Cent aus dem deutschen Festnetz je Gespräch, Mobilfunk maximal 42 Cent je angefangene Minute.
0180-3 9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute.
0180-4 20 Cent aus dem deutschen Festnetz je Gespräch, Mobilfunk maximal 42 Cent je angefangene Minute.
0180-5 14 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Neues Layout
Unsern regelmäßigen Lesern ist es sicher schon aufgefallen, dass wir seit einigen Wochen die TherapeutenNews in einem neuen Layout präsentieren. Dabei setzen wir auf das Iowa Theme von Markus Vocke, welche in punkto Anpassung keinerlei Wünsche offen lässt. Dies fängt mit der individuellen Farbgestaltung an und hört bei der flexiblen Anpassung der Sidebars auf. Das Besondere an dem Theme ist jedoch, dass ein editieren der einzelnen Templatedateien nicht mehr notwendig. Die Anpassungen können bequem im Administrationsbereich des Themes vorgenommen werden. Alle Änderungen werden dabei in der zentralen Datenbank abgespeichert. Durch diesen entscheidenden Vorteil können alle Anpassungen leicht an einem Nachmittag vorgenommen werden.